Suche
Sprachstandsfeststellung Delfin 4
Beschreibung
Eine altergemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.
Zwei Jahre vor der Einschulung wird der Sprachstand aller Kinder festgestellt. Dies soll eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder sichern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg verringern.
Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder in der Hand der Kindertageseinrichtung.
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertagesstätte nicht zustimmen, werden von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen überprüft.
Dem Schulamt werden alle Kinder gemeldet, die keine Kindertageseinrichtung innerhalb der zuständigen Stadt/ Gemeinde besuchen.
Sollte Ihr Kind entgegen der Meldung doch eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Sie dies dem Schulamt mit der im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Bescheinigung über die Kita Anmeldung mitteilen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Schule, Kultur und Sport Schulamt
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- Telefon:
+49 2452 13-0 - Fax:
+49 2452 13-4095 - E-Mail:
schulamt@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-4032