Versicherungswechsel
Beschreibung
Sie haben für Ihr Fahrzeug eine neue Versicherung abgeschlossen.
Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ)
Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung elektronisch !
Für den Fall, dass die neue Versicherungsgesellschaft Ihnen aufgrund eines Versicherungswechsels irrtümlich eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. - für gewöhnliche Fahrzeuganmeldung) zugesandt oder ausgehändigt hat, wenden Sie sich bitte umgehend erneut an Ihre Versicherungsgesellschaft, damit von dort schnellstens die elektronische Übermittlung (VBÜ) zur Zulassungsstelle erfolgt.
Zuständige Einrichtungen
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                                             Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten 
                                            
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- Valkenburger Straße 45
 - 52525 Heinsberg
 
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3621