Suche
Versicherungswechsel
Beschreibung
Sie haben für Ihr Fahrzeug eine neue Versicherung abgeschlossen.
Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ)
Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung elektronisch !
Für den Fall, dass die neue Versicherungsgesellschaft Ihnen aufgrund eines Versicherungswechsels irrtümlich eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. - für gewöhnliche Fahrzeuganmeldung) zugesandt oder ausgehändigt hat, wenden Sie sich bitte umgehend erneut an Ihre Versicherungsgesellschaft, damit von dort schnellstens die elektronische Übermittlung (VBÜ) zur Zulassungsstelle erfolgt.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-3621