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Unterhaltsansprüche
Beschreibung
Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.
Keine
Zuständige Einrichtungen
- Kreisjugendamt Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5149
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Telefon: +49 2452 13-5124
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Telefon: +49 2452 13-5181
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Telefon: +49 2452 13-5171