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Waffenrechtliche Angelegenheiten
Beschreibung
Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder sonstige waffenrechtliche Anfragen können schriftlich gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist.
Schicken Sie den entsprechenden Antrag per Post an:
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 1.2
Carl-Severing-Str. 1
52525 Heinsberg
oder per E-Mail an: waffenrecht.heinsberg@polizei.nrw.de.
Die zuständige Dienststelle ist für Sie an folgenden Tagen erreichbar:
Grundsätzlich an allen Werktagen nach vorheriger Terminvereinbarung.
In Angelenheiten zum Kleinen Waffenschein wenden Sie sich bitte vormittags (Mo - Do) telefonisch an Frau Hentschel unter den nebenstehenden Kontaktdaten bzw. per E-Mail an waffenrecht.heinsberg@polizei.nrw.de.
Downloads
- Hinweise zur korrekten Benennung der Waffenart
- Merkblatt Kleiner Waffenschein
- Antrag Kleiner Waffenschein
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Anzeige Erwerb einer Waffe
- Anzeige Überlassen einer Waffe
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Erlaubnis zur Einführung von Schusswaffen in die BRD
- Anzeige eines Vogelschusses/einer Schießveranstaltung
- Antrag Erlaubnis Schießstätte
- Antrag Ausnahme Alterserfordernis
- Antrag Erlaubnis/Verlängerung/Änderung § 27 SprengG
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Lademengenberechnung Sprengstoff
- Anzeige Magazine
- Anzeige deaktivierte Waffe
Zuständige Einrichtungen
- Kreispolizeibehörde
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- Carl-Severing-Straße 1
- 52525 Heinsberg
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- Telefon:
+49 2452 920-0 - Fax:
+49 2452 920-1009 - E-Mail:
poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 920-7121
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Telefon: +49 2452 920-7122
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Telefon: +49 2452 920-7123
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Telefon: +49 2452 920-7120