Eintragungen / technische Änderungen
Beschreibung
An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
 - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
 - Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
 - Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
 - hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
 - Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)
 
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
 - Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
 - Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.
 
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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                                             Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten 
                                            
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- Valkenburger Straße 45
 - 52525 Heinsberg
 
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611