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Kreisstraßen

Beschreibung

Als Straßenbaulastträger ist der Kreis Heinsberg für die Kreisstraßen, die fahrbahnbegleitenden Radwege, Brückenbauwerke und die Straßenausstattung (z.B. Ampeln, Schutzplanken) im Kreisgebiet zuständig.

Zu den Aufgaben zählen neben dem Ausbau, der Instandhaltung und der Unterhaltung der bestehenden Kreisstraßen auch gegebenenfalls der Neubau von Kreisstraßen. In Fragen, die damit in Zusammenhang stehen, wie Anbauten und Zufahrten, Ampelanlagen, Auskunft zu Straßendaten und Verkehrsbelastungen, Grunderwerb sowie zu Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten beraten sachkundige Mitarbeitende. 

Im Kreisgebiet sind die folgenden Straßenkategorien vertreten:

Autobahnen: ca. 21,2 km – Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland in Krefeld
Bundesstraßen: ca. 70,7 km – Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Niederrhein in Mönchengladbach
Landesstraßen: ca. 263,2 km - Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Niederrhein in Mönchengladbach
Kreisstraßen: ca. 180,1 km – Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Stadt- und Gemeindestraßen – die jeweilige Kommune
(Stand: Januar 2025)
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen