Rote Kennzeichen für KFZ - Händler
Beschreibung
Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.
Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
- formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
 - Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
 - Gewerbeanmeldung
 - Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
 - Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
 - SEPA-Lastschriftmandat
 
Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.
222,90 €
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Zuständige Einrichtungen
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                                             Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten 
                                            
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- Valkenburger Straße 45
 - 52525 Heinsberg
 
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611