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Rote Kennzeichen für KFZ - Händler

Beschreibung

Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.

Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

  • formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
  • Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat

Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.

222,90 €

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen