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Rote Kennzeichen für KFZ - Händler

Beschreibung

Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.

Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

  • formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
  • Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat

Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.

222,90

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen