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Schulamt für den Kreis Heinsberg

Beschreibung

Das Schulamt für den Kreis Heinsberg unterstützt, berät und beaufsichtigt Schulen, Schulleitungen sowie die Lehrkräfte und ist insbesondere für die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Sinne von Schul- und Unterrichtsentwicklung zuständig.

Darüber hinaus kann das Schulamt für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in den unterschiedlichsten schulischen Situationen und Fragestellungen beratend und entscheidend tätig werden. 

Als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für die öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Heinsberg ist das Schulamt gegliedert in einen schulfachlichen Dienstbereich, der von drei schulfachlichen Schulaufsichtsmitgliedern wahrgenommen wird, einen verwaltungsfachlichen Dienstbereich, der vom Kreis Heinsberg, vertreten durch den Landrat, wahrgenommen wird und einen gemeinsamen Dienstbereich.

Das Schulamt nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen wahr.

Die Dienstaufsicht über die Haupt- und Förderschulen sowie die Fach- und Dienstaufsicht über alle übrigen Schulformen - auch der privaten Ergänzungsschulen - wird von der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde wahrgenommen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen