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Erklärung zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Kreis Heinsberg ist bemüht, sein Serviceportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Serviceportal service.kreis-heinsberg.de inklusive aller Unterkapitel. Ausgenommen von dieser Erklärung sind die Online-Assistenten der Firma Form-Solutions. Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf des Assistenten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Serviceportal ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die technische Basis des Serviceportals (Struktur, Navigation, Anmeldung, Kontaktformulare) entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Für die Städteregion Aachen wurde das eingesetzte Portal am 25.08.2017 auf Barrierefreiheit durch einen unabhängigen Prüfer getestet und als gut zugänglich bewertet, nachlesbar im BITV-Prüfbericht.

Das Testergebnis ist zu großen Teilen auf das Serviceportal des Kreises Heinsberg übertragbar. Ausnahmen stellen das gewählte Design (Farben) sowie die Inhalte dar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Im Serviceportal angebotene Dokumente, wie PDF- oder Word-Dateien, sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei um einen Alt-Bestand, der schrittweise angepasst werden wird. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung.

Als Alternative zu den nicht barrierefreien PDF-Anträgen werden im Serviceportal sukzessive Online-Assistenten zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Assistenten wird primär verfolgt, wird aber aufgrund der Menge und teilweise komplexen Inhalte einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Assistenten sind weitestgehend barrierefrei. Eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit ist bei Aufruf eines Assistenten verfügbar.

Sofern ein Online-Antrag angeboten wird, werden die dem Online-Antrag entsprechenden PDF-Anträge optional barrierefrei erstellt.

Externe PDF-Dokumente werden nicht hinsichtlich Barrierefreiheit überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2020 erstellt.

Um die Richtigkeit der Aussagen zu gewährleisten, wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 für ein vergleichbares Portal eine von Dritten vorgenomme Bewertung sowie für das Serviceportal des Kreises Heinsberg eine Selbstbewertung durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.02.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unser Serviceportal auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über unser allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden Sie uns eine E-Mail an serviceportal@kreis-heinsberg.de.

Ihr Ansprechpartner im Team Serviceportal:

Anja Grünberger
Kreis Heinsberg
Stabsstelle Digitalisierung

Tel.: 02452/13-0
Fax: 02452/13-88-1077

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie über den oben angegeben Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de