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Fischerprüfung

Online-Antrag

Beschreibung

Ein Fischereischein ist in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung, um an allen fischereilich genutzten Gewässern angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Heinsberg abgelegt.

Voraussetzungen, um zu der Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 12 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg. 

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen persönlichen Zugangscode, mit dem Sie einen Fischereischein beantragen können.

Ab dem 1. Juli 2026 können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen.

Der Antrag kann bei den zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen gestellt werden, oder alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW Serviceportal möglich. Hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung!

Die Prüfung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Prüfungstermine werden spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn auf den Internet-Seiten des Kreises Heinsberg bekannt gegeben.

Die nächsten Fischerprüfungen im Kreis Heinsberg sind für den 30.11.2026 und 01.12.2026 geplant.
 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von Bewerbern mit Wohnsitz im Kreis Heinsberg bis spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Heinsberg (Anschrift wie oben) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. V. - Bezirksgruppe Rurtal - sowie der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. - Bezirk Rur-Wurm - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchführen (Links unter weiterführende Informationen).

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 .

Die Gebühr für die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Fischerprüfung beträgt 30,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen