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Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Beschreibung
Am 1. Januar 2017 ist die AnFöVO – die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ - in Kraft getreten. Ziel ist es, qualitätsgesicherte Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen, in der häuslichen Versorgung zu entlasten.
Mit der neuen Verordnung wurden die Zuständigkeit für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn ein Anbieter seinen Sitz im Kreisgebiet hat, auch wenn das Angebot außerhalb des Kreises stattfindet.
Pflegebedürftige können Angebote zur Unterstützung im Alltag, die anerkannt sind, nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen (im Wege der Kostenerstattung). Dazu steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der in gewissem Rahmen auch angespart werden kann.
Unterstützungsangebote im Alltag sind:
- Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
- Angebote zur Entlastung von Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen
- Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
Der Antrag auf Anerkennung eines Angebots ist zwingend online zu stellen. Diesen finden Sie auf der Seite pfaduia.nrw . Dem Angebot sind verschiedene Anlagen beizufügen, was ebenfalls online erfolgen muss. Ein ausgedruckter und unterschriebener Antrag ist bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Nähere Informationen für Antragsteller und anerkannte Anbieter finden Sie auf der Seite des MGEPA NRW.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Ambulante Pflege
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5029
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Telefon: +49 2452 13-5020