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Denkmalangelegenheiten
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist als obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach § 15 DSchG.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als untere Denkmalbehörden zuständig für das Eintragungsverfahren zum Schutz eines denkmalwerten Gebäudes, eines Bodendenkmals oder eines Denkmalbereiches sowie für die Führung und Pflege der Denkmalliste.
Der Kreis Heinsberg führt die Fachaufsicht über die unteren Denkmalbehörden durch.
Weitere Informationen zu dem Thema Denkmalschutz/-pflege enthält die Website der Bezirksregierung Köln
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Schule, Kultur und Sport
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-4025