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Hygieneüberwachung der Trinkwasserversorgung

Online-Antrag

Beschreibung

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.

Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.

  • Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
  • Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
  • Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.

Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen:

Informationsmaterialien über die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen und die Mitteilungsformulare der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlage erhalten Sie im Downloadbereich.

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)