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Hygieneüberwachung der Trinkwasserversorgung
Online-AntragBeschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.
Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.
- Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
- Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
- Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.
Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen:
Informationsmaterialien über die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen und die Mitteilungsformulare der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlage erhalten Sie im Downloadbereich.
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt Gesundheitsschutz
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5332
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Telefon: +49 2452 13-5337
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Telefon: +49 2452 13-5336
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Telefon: +49 2452 13-5333
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Telefon: +49 2452 13-5334
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Telefon: +49 2452 13-5309