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 Einleitung in ein Oberflächengewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann eine zusätzlich Abwasservorbehandlung erforderlich sein, die einer zusätzlichen Genehmigung bedarf.

Auch eine Rückhaltung vor Einleitung bei bekannten hydraulischen Gewässerüberlastungen ist ggfl. zu berücksichtigen. Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. In der Regel erfolgt auch eine Einbindung des Gewässerunterhaltungsträgers.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Wasser und Boden
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Staiger:
Tel: +49 2452 13-6144
Herr Schnell:
Tel: +49 2452 13-6143
Frau von der Loo: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-6101
Einleitung in ein Oberflächengewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann eine zusätzlich Abwasservorbehandlung erforderlich sein, die einer zusätzlichen Genehmigung bedarf.

Auch eine Rückhaltung vor Einleitung bei bekannten hydraulischen Gewässerüberlastungen ist ggfl. zu berücksichtigen. Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. In der Regel erfolgt auch eine Einbindung des Gewässerunterhaltungsträgers.

Grundstück ,Gewässer ,Grundstücksgrenze ,Kanalbenutzungsgebühren, Einleitung, Versickerung,Niederschlagswasserbeseitigung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/342373/show
Wasser und Boden
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Staiger

338

+49 2452 13-6144

Herr

Schnell

357

+49 2452 13-6143

Frau

von der Loo

Amtsleiter/in

340

+49 2452 13-6101