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Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie
Bildungscheck NRW
Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW sowie des Europäischen Sozialfonds werden Weiterbildungen gefördert, die der beruflichen Entwicklung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen, um dem zunehmenden Digitalisierungsdruck entgegenzuwirken. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Bildungsprämie
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Wer mindestens 15 Std. in der Woche arbeitet und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) hat, kann für Fortbildungen, die innerhalb von sechs Monaten ab Förderantrag beginnen, den Prämiengutschein im Rahmen der Bildungsprämie beantragen. Der Förderantrag muss vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Anton-Heinen-Volkshochschule
VHS-Gebäude
Westpromenade 9
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Bildungscheck NRW
Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW sowie des Europäischen Sozialfonds werden Weiterbildungen gefördert, die der beruflichen Entwicklung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen, um dem zunehmenden Digitalisierungsdruck entgegenzuwirken. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Bildungsprämie
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Wer mindestens 15 Std. in der Woche arbeitet und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) hat, kann für Fortbildungen, die innerhalb von sechs Monaten ab Förderantrag beginnen, den Prämiengutschein im Rahmen der Bildungsprämie beantragen. Der Förderantrag muss vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148369/show