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Verpflichtungserklärung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für kurzfristige Aufenthalte (Besuchsvisum) benötigen visumspflichtige ausländische Staatsangehörige für die Einreise in die Bundesrepublik eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers.
Bei langfristigen Aufenthalten ist die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eine Verpflichtungserklärung nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken, z. B. Studium möglich.
Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Gastgebers, sämtliche öffentliche Mittel, die für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet entstehen, zu übernehmen. Diese Aufwendungen umfassen zum einen die Kosten für den Lebensunterhalt einschl. der Versorgung mit Wohnraum, die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Zusätzlich werden mit dieser Verpflichtung auch die Kosten für eine ggf. erforderliche zwangsweise Rückführung (z. B. Flugticket und ggf. Abschiebungskosten) erfasst.
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist die Überprüfung der Bonität des Einladers erforderlich, die glaubhaft bzw. nachzuweisen ist.
Berechnungsgrundlage für die Verpflichtungserklärung ist die Pfändungsfreigrenze (s. Pfändungstabelle).
Empfänger von Sozialleistungen SGB II und SGB XII sowie Wohngeld oder Lastenzuschuss können wegen des fehlenden bzw. zureichenden Einkommens keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Zuständig für die Prüfung und die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist regelmäßig die Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers bzw. bei langfristigen Aufenthalten der Referenzperson.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Kostenschuld, Sicherheitsleitung und Umfang der Kostenhaftung finden sich in §§ 66 ff AufenthG
Sofern Sie die Onlinedienstleistung „Antrag online einreichen“ nutzen, nennt Ihnen der Einweisungsgenerator, welche Unterlagen Sie an welcher Stelle hochladen müssen (nur im pdf-Format möglich).
Sofern Sie einen persönlichen Vorsprachetermin für die Beantragung der Verpflichtungserklärung haben, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original vollständig zum Termin mit:
- Ausweisdokument
- Deutscher Personalausweis oder ausländischer Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel und Kopie des Reisepasses des Gastes/ der Gäste
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmern:
- Arbeitsvertrag (noch mindestens 6 Monate gültig, beendete Probezeit) und
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (siehe Download-Bereich)
- Lohnabrechnung der letzten drei Monate (ggf. Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld I, Elterngeldbescheid)
-
- bei Selbstständigen:
Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Bescheinigung des Nettoeinkommens vom Steuerberater (siehe Download-Bereich) bei Rentnern/Pensionären:
Rentenbescheid/ Bezügemitteilung Pension
Nachweis über Nettoeinkünfte (Mietzahlungen, Steuerbescheid)
Achtung: Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder Ihr unterhaltsberechtigtes Kind
ebenfalls über Einkünfte verfügt, bringen Sie bitte auch hierüber entsprechende Nachweise mit.
- Sonstiges
ggf. Unterlagen über zu erbringende Unterhaltsleistungen (Kinder bzw. geschiedene Ehegatten)
ggf. eine Bescheinigung der Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes oder Nachweis über die
monatlichen Unterhaltszahlungen
Wir sind für Sie während unserer Servicezeiten unter +49 (0) 2452-13 3280 erreichbar.
Anfragen zu Verpflichtungserklärung
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie folgende Möglich-keiten:
- Sie vereinbaren einen persönlichen Vorsprachetermin über die Online-dienstleistung„Terminbuchung“(Verpflichtungserklärung/Einladung).In dem Vorsprachtermin erfolgt die Prüfung Ihres Antrags, so dass Ihnen nach positiver Prüfung unmittelbar die Verpflichtungserklärung ausgestellt und mitgegeben werden wird.
- Sie nutzen die Onlinedienstleistung „Antrag online einreichen“, indem Sie den Antrag und die für die Prüfung notwendigen Unterlagen online einreichen. Mittels eines Einweisungsgenerators werden Sie bei der Beantragung begleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis vier Wochen. Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen mitgeteilt, ob die Abgabe einer Verpflichtungserklärung möglich ist. Bei positiver Prüfung erhalten Sie kurzfristig einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Eine Terminbuchung durch Sie selbst ist nicht erforderlich.
- Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
- Eine Verpflichtungserklärung sollte frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise ausgestellt werden.
- Bitte beachten Sie bitte unbedingt die benötigten Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
- Sofern Ihr Einkommen unter Berücksichtigung Ihrer Unterhaltsverpflichtung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit der Hinterlegung einer Barsicherheit.
Diese errechnet sich wie folgt (pro Gast):
Erwachsene: 3.378,00 €Kinder: 1.689,00 €
Die Barsicherheit ist in bar bei der Ausländerbehörde einzuzahlen (500 Euro-Scheine werden nicht akzeptiert) und wird Ihnen wieder vollständig ausgezahlt, sofern alle Kosten durch den Aufenthalt Ihres Gastes durch diesen selbst bzw. durch Sie getragen wurden und keine diesbezüglichen offenen Forderungen Ihnen gegenüber bestehen. Für die Auszahlung ist die Ausreise des Gastes nachzuweisen. - Bei positiver Prüfung Ihrer Bonität bzw. Hinterlegung der erforderlichen Barsicherheit erhalten Sie die Verpflichtungserklärung im Original, welche Sie Ihrem Gast zuleiten müssen, da diese im Original mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden muss.
- Über die Visaerteilung entscheidet die Visastelle der deutschen Auslandsvertretung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer Verpflichtungserklärung keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausländeramt
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
abh@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3283
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Telefon: +49 2452 13-3268
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Telefon: +49 2452 13-3225