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Einbürgerungen
Beschreibung
Ausländer können durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie einen Antrag stellen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Einbürgerungen sind aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften möglich. Die ab 01.01.2000 geltenden Regelungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) enthalten.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Einbürgerung folgende Unterlagen bei:
Personenbezogene Nachweise:
- Gültiger Pass, ID-Karte, Ausweis oder Ausweisersatz (in beglaubigter Kopie)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis (einfache Kopie ausreichend)
- Gültige Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde (beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister oder beglaubigte Übersetzung der Urkunde aus dem Heimatland)
- Heiratsurkunde (beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister oder beglaubigte Übersetzung der Urkunde aus dem Heimatland)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Passfoto
Personenbezogene Nachweise je nach Einzelfall (in einfacher Kopie):
- Schulbescheinigung
- Studienbescheinigung
- Bei deutschen Ehegatten: Deutsches Ausweisdokument oder Einbürgerungsurkunde
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (aktuell und in einfacher Kopie):
- Arbeitsvertrag oder
- Berufsausbildungsvertrag oder
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder
- Rentenbescheid oder
- Leistungsbescheid (Arbeitsagentur, Wohngeldstelle, Jobcenter, Sozialamt) oder
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe der monatlichen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb.
- Ggf. Nachweis über die Anzahl an geleisteten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Ggf. Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (z. B. durch Krankenversicherungskarte)
Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse:
- Zertifikat „Deutsch“ auf dem Niveau B1 GER oder
- Abschlusszeugnis (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) oder
- Schulzeugnisse von vier aufeinanderfolgenden Schuljahren oder
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder
- Nachweis über einen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
- Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest oder
- Abschlusszeugnis (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
Bearbeitung des Antrages
Nachdem Ihr Antrag ausgefüllt wurde und vollständig ist, wird dieser durch die Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg geprüft.
Abschluss des Verfahrens
Sofern Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen am Ende des Einbürgerungsverfahrens mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
Deutsche Ausweisdokumente
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung deutsche Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) beantragen.
Beratung
Um feststellen zu können, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung möglich ist, können Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg wenden. Die Kontaktdaten sind auf dieser Seite aufgeführt.
Antragstellung
Den Antrag auf Einbürgerung erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (z. B. Meldeamt oder Bürgerbüro) oder auf Anfrage bei der Einbürgerungsstelle. Sie müssen den ausgefüllten Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einreichen. Wie die Abgabe dort erfolgen kann, bitte bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Erfahrung bringen.
Folgende Voraussetzungen müssten für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein:
- Fünf Jahre Aufenthalt:
In der Regel müssen Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland aufhalten. - Geklärte Identität:
Nachweis über Reisepass oder ID-Karte aus dem Heimatland. - Geklärte Staatsangehörigkeit:
Nachweis über Reisepass, ID-Karte oder Staatsangehörigkeitsurkunde aus dem Heimatland. - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes:
Das Bekenntnis kann im Rahmen des Antrages abgegeben werden. - Aufenthaltsrecht: Sie müssten zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des gültigen Aufenthaltstitels.
- Sicherung des Lebensunterhalts:
Sie und Ihre Angehörigen müssen den Lebensunterhalt eigenständig sicherstellen können. - Strafrechtliche Unbescholtenheit:
Sie dürfen weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch darf gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden sein. - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
Sie müssen über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. - Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
Sie müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. - Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse:
Sie müssen die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten und dürfen insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.
Ein Antrag auf Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Einbürgerung einer erwachsenen Person beträgt 255,00 Euro und ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, auf 51,00 Euro. Gebühren sind in der Regel auch zu zahlen, wenn Sie den bereits gestellten Antrag zurücknehmen oder wenn dieser von der Behörde abgelehnt wird, weil Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Staatsangehörigkeit / Einbürgerung (EBH)
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
einbuergerung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3260