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 Alleen

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Alleen sind Straßen und Wege, die entlang beider Seiten von Bäumen begrenzt werden. Man findet Alleen sowohl in der freien Landschaft, als auch in Siedlungsräumen - z. B. auf Friedhöfen, in (historischen) Parkanlagen oder an Hof- und Gebäudezufahrten. Als Biotope dienen sie verschiedenen Tieren, insbesondere Vögeln und Insekten, als Lebensraum. Typische Alleebäume sind Linden, Buchen, Eichen, Platanen, Pappeln und auch Ahorne. In der Regel stehen innerhalb einer Allee nur Bäume derselben Art.

Gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz sind Alleen gesetzlich geschützte Biotope. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Straßen und Wege. Die Zerstörung von Alleen bzw. deren Beeinträchtigung ist verboten. Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. Sollten Bäume entnommen werden, so sind dafür Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein Alleenkataster, in dem möglichst alle Alleen in NRW erfasst werden sollen. Die Alleen im Kreis Heinsberg sind in den Landschaftsplänen dargestellt.

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Siehe auch

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Delling:
Tel: +49 2452 13-6139
Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142
Herr Molz:
Tel: +49 2452 13-6154
Alleen

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Alleen sind Straßen und Wege, die entlang beider Seiten von Bäumen begrenzt werden. Man findet Alleen sowohl in der freien Landschaft, als auch in Siedlungsräumen - z. B. auf Friedhöfen, in (historischen) Parkanlagen oder an Hof- und Gebäudezufahrten. Als Biotope dienen sie verschiedenen Tieren, insbesondere Vögeln und Insekten, als Lebensraum. Typische Alleebäume sind Linden, Buchen, Eichen, Platanen, Pappeln und auch Ahorne. In der Regel stehen innerhalb einer Allee nur Bäume derselben Art.

Gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz sind Alleen gesetzlich geschützte Biotope. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Straßen und Wege. Die Zerstörung von Alleen bzw. deren Beeinträchtigung ist verboten. Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. Sollten Bäume entnommen werden, so sind dafür Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein Alleenkataster, in dem möglichst alle Alleen in NRW erfasst werden sollen. Die Alleen im Kreis Heinsberg sind in den Landschaftsplänen dargestellt.

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Hofzufahrten, Gebäudezufahrten,Alleebäume ,Linden, Buchen, Eichen, Platanen, Pappeln https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150546/show
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