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Landschaftsplanung, allgemeiner Überblick
Beschreibung
Landschaftspläne sind Fachpläne, in denen die Ziele und Maßnahmen festgesetzt sind, die zum Schutz, zur Pflege und zur künftigen Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich (d.h. außerhalb der Siedlungen) notwendig sind.
Landschaftspläne sind eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Diese leitet sich aus § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie dem dazugehörigen § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) her. Landschaftspläne gelten meist für einen Zeitraum von 10-15 Jahren und werden regelmäßig angepasst und fortgeschrieben. Sie bestehen stets aus einer Karte und einem Textteil. Landschaftspläne treffen Festsetzungen zu
- den Entwicklungszielen der Landschaft
- besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft
- Bestandteilen des Biotopverbundes
- forstlicher Nutzung
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Biodiversität
Die Schutzfestsetzungen mit den entsprechenden Ge- und Verboten sind für jedermann gültig und verbindlich. Auf Antrag kann unter Umständen eine Ausnahme oder eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die einzelfallbezogen von der unteren Naturschutzbehörde geprüft werden, z.B.
- der Charakter des Gebietes wird nicht verändert
- ein Vorhaben widerspricht nicht dem allgemeinen und besonderen Schutzzweck
- überwiegendes öffentliches Interesse
- unzumutbare Belastung im Einzelfall
- Abweichung mit Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar
Im Kreis Heinsberg gibt es insgesamt acht Landschaftspläne. Für den Bereich Rodebach-Gangelt/Mindergangelt gelten hingegen die sog. Ordnungsbehördlichen Verordnungen bezüglich des dortigen Landschaftsschutzgebietes und des südlich angrenzenden Naturschutzgebietes. Alle Landschaftspläne gliedern sich in Text und Karten. Die DIN A0 Karten sind jeweils in einen Ost- und einen Westteil unterteilt und im Maßstab 1:10.000 generiert.
Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind auch als Shape-Datei für Ihr Geoinformationssystem verfügbar.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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