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Einsatz von Pestiziden
Unkrautbekämpfung im Haus- und Kleingarten
Für Hausgartenbesitzer gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen wie für Kommunen und Gewerbetreibende zur Pflege ihrer Grundstücke: Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf Gehwegen, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen ist auch im Privatbereich sowie auf Hof- und Betriebsflächen aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Grundsätzlich verboten – sowohl auf gärtnerischen wie auf befestigten oder versiegelten Flächen – ist auch die Anwendung von Hausmitteln wie Essig und Salz. Das Pflanzenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Dies ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern liegt darin begründet, dass Hausmittel meist gefährlicher sind und mehr umweltschädliche Nebenwirkungen haben, als von den Anwendern vermutet.
Neben den mechanischen Verfahren wie hacken, jäten, Heißwasser mit festem Besen, Hochdruckreiniger, Stahlbürsten und dem Verwenden eines Fugenkratzers bieten einige Firmen Kleingeräte zur nichtchemischen Unkrautbekämpfung für den Privatbereich an.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Pflanzenschutzdienst
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler
Telefon 0221 5340-401
Telefax 0221 5340-402
Rechtsgrundlagen
- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Siehe auch
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de