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Kennzeichnungspflicht
Manche Tierarten benötigen bestimmte Formen der Kennzeichnung, anhand derer man die Tiere immer zweifelsfrei identifizieren kann.
In der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind die Kennzeichnungsmethoden für die dort aufgelisteten Arten festgelegt.
Diese umfassen:
Beringung mit der vorgegebenen Ringgröße
- Vögel
Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder)
- v. a. Säugetiere, Reptilien etc.
Fotodokumentation aussagekräftiger Körpermerkmale
- v. a. Schildkröten (Bauch- und Rückenpanzer)
sonstige Kennzeichnung
In einer EG-Bescheinigung ist die entsprechende Kennzeichnung vermerkt, z.B. die Ringnummer Ihres Graupapageis oder die Fotodokumentation Ihrer Griechischen Landschildkröte. Bei nicht nachvollziehbarem Verlust der Kennzeichnung kann die EG-Bescheinigung ihre Gültigkeit verlieren.
Bei einigen Arten sind mehrere Kennzeichnungsmethoden möglich. Eine Abweichung von den angegebenen Methoden ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde zulässig.
Rechtsgrundlagen
§§ 12, 13, 14 und Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Kosten
Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Manche Tierarten benötigen bestimmte Formen der Kennzeichnung, anhand derer man die Tiere immer zweifelsfrei identifizieren kann.
In der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind die Kennzeichnungsmethoden für die dort aufgelisteten Arten festgelegt.
Diese umfassen:
Beringung mit der vorgegebenen Ringgröße
- Vögel
Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder)
- v. a. Säugetiere, Reptilien etc.
Fotodokumentation aussagekräftiger Körpermerkmale
- v. a. Schildkröten (Bauch- und Rückenpanzer)
sonstige Kennzeichnung
In einer EG-Bescheinigung ist die entsprechende Kennzeichnung vermerkt, z.B. die Ringnummer Ihres Graupapageis oder die Fotodokumentation Ihrer Griechischen Landschildkröte. Bei nicht nachvollziehbarem Verlust der Kennzeichnung kann die EG-Bescheinigung ihre Gültigkeit verlieren.
Bei einigen Arten sind mehrere Kennzeichnungsmethoden möglich. Eine Abweichung von den angegebenen Methoden ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde zulässig.
Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
identifizieren ,Beringung, Ring, Mikrochip, Kennzeichnung, Fotodokumentation, Cites, Herkunftsnachweis, EG-Bescheinigung, Anmeldung, Artenschutz,Körpermerkmale https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150079/showHerr
Delling
348
Frau
Huylebrouck
349
Herr
Sieprath
348