Investitionskostenförderung für ambulante Pflegeeinrichtungen
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind. Grundlage sind die erwirtschafteten Beträge aus dem Vorjahr,
Rechtsgrundlage für die Investitionskostenförderung ist der § 12 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit den §§ 23, 24 und 25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW). Alle ambulanten Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, deren Sitz sich im Kreis Heinsberg befindet, können bis spätestens 1. März eines Jahres einen Antrag auf Investitionskostenförderung stellen. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Hinweis zum BundID-Konto: siehe unter "Hinweise und Besonderheiten"
Ablauf der Online-Beantragung siehe "Verfahrensablauf".
- Antrag Investitionskostenförderung inklusive Berechnungsbogen bis spätestens zum 01.03. eines jeden Jahres
- Testat spätestens zum 01.05. eines jeden Jahres
- die Auszahlung der Förderung erfolgt zum 01.07. eines jeden Jahres
- ab 01.12. eines jeden Jahres kann der Antrag für das Folgejahr gestellt werden
Hinweis zum BundID-Konto: Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt. Bitte verwenden Sie als Vor- und Nachname den Namen Ihres Pflegedienstes oder Ihres Trägers. Die Angabe des Vornamens ist aus technischen Gründen aktuell noch zwingend erforderlich.
Anträge können nur über das Online-Antragsformular gestellt werden, Berechnungsbögen und Testate nur online eingereicht werden (siehe Onlinedienstleistung).
Bitte halten Sie Ihre IK-Nummer bereit. Sie wird zur Identifizierung in unserem System verwendet und ist daher eine Pflichtangabe in den Anträgen.
Antrag
- Antrag Investitionskostenförderung ausfüllen und online einreichen bis zum 01.03. eines jeden Jahres
- siehe Onlinedienstleistung "Antrag Investitionskostenförderung"
Berechnungsbogen
- "Vorlage Berechnungsbogen und Testat" jährlich neu herunterladen (siehe Onlinedienstleistung)
- Berechnungsbogen ausfüllen und speichern. Verändern Sie das Originalformat (*.xlsx) nicht
- den ausgefüllten Berechnungsbogen (Excel-Datei) online übermitteln mit "Berechnungsbogen einreichen" (siehe Onlinedienstleistung)
- es sind bis zu 5 Berechnungsbögen in einem Vorgang möglich
- die Einreichung des Berechnungsbogens als Excel-Datei ist zwingend notwendig
Testat
- Berechnungsbogen testieren lassen
- testierten Berechnungsbogen online übermitteln mit "Testat einreichen" (siehe Onlinedienstleistung)
- spätestens bis zum 01.05. eines jeden Jahres
- es sind bis zu 5 Testate in einem Vorgang möglich
Die übermittelten Berechnungsbögen und Testate sind als abgeschlossener Vorgang in Ihrem Postkorb verfügbar.
Der Antrag an sich bleibt bis zur Bescheiderstellung in Ihrem Postkorb offen. Bei Rückfragen oder weiteren Nachrichten verwenden Sie bitte die Funktion "Neue Nachricht" bei diesem Vorgang. Verwenden Sie diese Funktion aber bitte nicht zum Hochladen der Testate oder Berechnungsbögen!
Ihre IK-Nummer wird zur Identifizierung in unserem System verwendet. Bitte achten Sie auf eine korrekte Eingabe!
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Soziales Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5093