Suche
Datenschutzbeauftragte für öffentliche Schulen
Beschreibung
Schulen sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Aus diesem Grund haben sie gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a) DSGVO eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Datenschutz zu bestimmen. Für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft wird eine für alle Schulen im Schulamtsbezirk zuständige Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter vom zuständigen Schulamt bestellt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Schule, Kultur und Sport Schulamt
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- Telefon:
+49 2452 13-0 - Fax:
+49 2452 13-4095 - E-Mail:
schulamt@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-4012
-
-
Telefon: +49 2452 13-4034