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Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen
Beschreibung
Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.
Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauen und Wohnen Immissionsschutz
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6354
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Telefon: +49 2452 13-6336
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Telefon: +49 2452 13-6353
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Telefon: +49 2452 13-6355
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Telefon: +49 2452 13-6352
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Telefon: +49 2452 13-6351