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Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen

Beschreibung

Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.

Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen