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Jugendhilfeplanung
Das Jugendamt hat viele Aufgaben und Angebote, die Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien unterstützen, entlasten und vor Gefahren schützen sollen. Die Aufgabenvielfalt schafft Komplexität, die ein hohes Maß an (Erfahrungs-)Wissen, Engagement und Arbeitsstruktur erfordert, um alle Aufgaben und Bedarfe wirksam anzubieten und weiterzuentwickeln. Deshalb bedarf es einer fachlichen Planung und eines Planungsteams, um dem Auftrag und dem Anliegen von Jugendhilfe mit seinen komplexen Anforderungen von Problemlösungen gerecht werden zu können.
Das Planungsteam besteht im Kern aus der Leitung des Jugendamtes, der Jugendhilfeplanungsfachkraft und einem Controller. Das Planungsteam entwickelt Ziele nach Aufgabenstellungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und stimmt diese Leistungen mit den Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss ab.
Das Planungsteam besteht im Kern aus der Leitung des Jugendamtes, der Jugendhilfeplanungsfachkraft und einem Controller. Das Planungsteam entwickelt Ziele nach Aufgabenstellungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und stimmt diese Leistungen mit den Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss ab.
Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind:
- Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien durch präventive und begleitende Maßnahmen
- Schaffung von geeigneten Instrumenten und Verfahren zur Einrichtung, Koordination und Evaluation dieser Maßnahmen
- Etablierung von Organisationsentwicklungsverfahren, verbindlichen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Kooperationspartnern, intern und extern.
- Entwicklung eines Gesamtplanungskonzeptes unter Einbeziehung der freien Träger der Jugendhilfe und der Stadtjugendämter im Kreis
Planungsfelder der Jugendhilfeplanung sind:
- Planungsfeld1: Unterstützungsangebote für werdende und junge Eltern (Frühe Hilfen)
- Planungsfeld 2 Kinderbetreuung ( Kindertagesstätten und Kindertagespflege)
- Planungsfeld 3 Unterstützungsangebote zum gelingenden Aufwachsen in schwierigen Situationen und Krisen, (Allgemeiner sozialer Dienst, Pflegekinderdienst),
- Integration von Kindern und Jugendlichen (besondere Förderbedarfe, Flucht und Migration, Schulsozialarbeit)
- Vormundschaften und Pflegschaften
- Präventive Angebote entlang der Entwicklungskette von 0-27 Jahren, (Kinder- und Jugendförderung, erz. Kinder- und Jugendschutz, Kinder stark, Koordinationsstelle Kinderschutz)
Wesentliche Aufgaben der Jugendhilfeplanung für alle Planungsfelder:
- Bestandserhebung von Jugendhilfeangeboten (bedarfsdeckend, kein Überangebot)
- Bedarfsermittlung (passend für alle Adressaten und Altersstufen)
- Maßnahmen- und Angebotsplanung (Quantitativ, qualitativ, mit Beteiligung der Adressaten)
- Qualitätssicherung (verbindlich, innovativ, systematisch)
- Abstimmung mit anderen Planungsbereichen wie Städteplanung, Schulentwicklungs- planung, Umwelt- und Verkehrsplanung etc.
- Information der entsprechenden politischen Gremien und des Jugendhilfeausschusses
- Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans in Kooperation mit der Kinder- und Jugendförderung
Rechtsgrundlagen
Kinder und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII §79-81 Gesamtverantwortung Jugendhilfeplanung, Bestands- und Bedarfsermittlung von Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen, strukturelle Zusammenarbeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zuständige Einrichtung
Jugendhilfeplanung
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg