BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Vereine-Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

Der Kreis Heinsberg verfügt über eine große Bandbreite von Vereinen und Zusammenschlüssen der Kinder- und Jugendarbeit. 
Im Unterschied zur offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt die Wahrnehmung der Angebote über eine Mitgliedschaft im jeweiligen Verein. Ihre Arbeit kann sich auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglied sind. 
Hinsichtlich ihrer Zielsetzung sind sie sehr vielfältig und lassen sich in Sport-Freizeit Naturschutzvereine, politisch, kulturelle und konfessionelle Organisationen unterteilen. 
Die Angebote werden überwiegend durch ehrenamtlich tätige Personen geplant und durchgeführt.

Wesentliche Ziele der Kinder- und Jugendverbandsarbeit sind:

  • Die Persönlichkeitsbildung durch Erleben von eigenen Stärken, Selbstwert und Selbstbewusstsein im  sozialem Miteinander
  • Entdecken, Erproben  und Ausbauen von Interessen und  Begabungen in unterschiedlichen Bereichen, wie Musik, Politik, Naturkunde, Technik, Kunst, Sport usw. 

Wesentliche Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit sind:

  • Verantwortung übernehmen lernen
  • Erlernen von demokratischen Prinzipien durch Selbstorganisation
  • Praktische Erfahrungen der Mitbestimmung
  • Nonformale Bildung in Form von freien Experimentierräumen 
  • Orientierung am Gemeinwesen und der eigenen Lebenswelt

Angebote der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit:

Die Angebote sind sehr vielfältig in Bereichen wie, Sport, Geselligkeit, Freizeit, Umwelt, Karneval, Heimat, Schützen, Feuerwehr, Musik usw.
Welche Vereine im jeweiligen Umfeld tätig sind ist der jeweiligen Homepage der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu entnehmen. Nähere Informationen sind bei den Vereinen selbst zu erfragen. 

Das Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung bietet für die Vereine Fachberatung auf Anfrage an. Darüber hinaus werden die Vereine im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg, über relevante Themen der Kinder- und Jugendarbeit/-förderung  informiert und bei der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen und Neuerungen, wie die Entwicklung von Schutzkonzepten, Gewährung von Zuschüssen, Fort- und Weiterbildungen der ehrenamtlich Tätigen und Projektförderungen unterstützt.

Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII § 12  - Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens zu fördern. Sie bringen Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5115