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Vereine-Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Heinsberg verfügt über eine große Bandbreite von Vereinen und Zusammenschlüssen der Kinder- und Jugendarbeit.
Im Unterschied zur offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt die Wahrnehmung der Angebote über eine Mitgliedschaft im jeweiligen Verein. Ihre Arbeit kann sich auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglied sind.
Hinsichtlich ihrer Zielsetzung sind sie sehr vielfältig und lassen sich in Sport-Freizeit Naturschutzvereine, politisch, kulturelle und konfessionelle Organisationen unterteilen.
Die Angebote werden überwiegend durch ehrenamtlich tätige Personen geplant und durchgeführt.
Wesentliche Ziele der Kinder- und Jugendverbandsarbeit sind:
- Die Persönlichkeitsbildung durch Erleben von eigenen Stärken, Selbstwert und Selbstbewusstsein im sozialem Miteinander
- Entdecken, Erproben und Ausbauen von Interessen und Begabungen in unterschiedlichen Bereichen, wie Musik, Politik, Naturkunde, Technik, Kunst, Sport usw.
Wesentliche Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit sind:
- Verantwortung übernehmen lernen
- Erlernen von demokratischen Prinzipien durch Selbstorganisation
- Praktische Erfahrungen der Mitbestimmung
- Nonformale Bildung in Form von freien Experimentierräumen
- Orientierung am Gemeinwesen und der eigenen Lebenswelt
Angebote der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit:
Das Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung bietet für die Vereine Fachberatung auf Anfrage an. Darüber hinaus werden die Vereine im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg, über relevante Themen der Kinder- und Jugendarbeit/-förderung informiert und bei der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen und Neuerungen, wie die Entwicklung von Schutzkonzepten, Gewährung von Zuschüssen, Fort- und Weiterbildungen der ehrenamtlich Tätigen und Projektförderungen unterstützt.
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII § 12 - Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens zu fördern. Sie bringen Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck.
Zuständige Einrichtung
Kinder- und Jugendförderung, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Offene Kinder- und Jugendarbeit
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg