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 Katzenschutzverordnung

Der Kreis Heinsberg hat eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Heinsberg“ erlassen, die am 1. April 2024 mit einer Übergangszeit von sechs Monaten in Kraft tritt. Die Regelung sieht vor, dass alle Halter ihre Freigängerkatzen mit einem Microchip kennzeichnen und registrieren lassen. Außerdem gilt ein Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Zusammengefasst bedeutet das also, dass Halter, die ihren Katzen Freigang ermöglichen möchten, ihre Tiere chippen, registrieren und vor allem kastrieren lassen müssen. Treffen diese Merkmale auf eine Freigängerkatze nicht zu, so können Fundbehörden oder der Kreis Heinsberg die Kennzeichnung und Registrierung vornehmen lassen und eine tierärztliche Kastration beauftragen.

Die ab April geltende Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen, die meist hungern, frieren und an Erkrankungen und Verletzungen leiden. Die Kastration von Freigängerkatzen ist hier ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Bestandes an freilebenden Katzen. Da mit einem Anstieg der Population unweigerlich die Zahl erkrankter Tiere steigt, verspricht sich der Kreis Heinsberg mit der Verordnung eine Unterbrechung des Kreislaufs.

Zuständige Einrichtung

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de