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PFAS-Schaden auf dem ehem. Flugplatz in Wegberg-Wildenrath
Aufgrund von Auffälligkeiten des Grundwassers im Bereich des NATO-Flugplatzes Teveren im Kreis Heinsberg wurden im Rahmen der behördlichen Ermittlungspflicht auch Untersuchungen im Umkreis des ehemaligen Militärflugplatzes in Wegberg-Wildenrath durchgeführt. Wie befürchtet, wurden grenzwertüberschreitende Belastungen mit PFAS (englische Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), insbesondere in den Ortslagen Wildenrath, Klinkum und Petersholz, festgestellt. Die Ortslage Arsbeck kann nach derzeitiger Erkenntnislage als unbelastet eingestuft werden.
Das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz in den betroffenen Gebieten kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden, da dies aus tieferen Schichten gefördert wird.
Die Britische Royal Air Force hat in den Jahren 1952 bis 1992 den Standort in Wegberg-Wildenrath als Militärflughafen mit Unterkünften, sozialer und technischer Infrastruktur (z.B. Werkstätten, Tanklager, Shelter usw.) betrieben. Nach der Aufgabe der militärischen Nutzung wurde das Gelände in ein Gewerbe- und Industriegebiet umgewandelt. Dabei sind umfangreiche Untersuchungen und Sanierungen in Bezug auf Kerosin- und Kohlenwasserstoffbelastungen erfolgt.
Da sich im Jahr 2021 Indizien ergeben hatten, dass durch die ehemalige Nutzung von PFAS-Löschschäumen auf dem Militärflugplatz eventuelle Grundwasserbeeinträchtigungen durch PFAS vorhanden sein könnten, hat der Kreis Heinsberg als Untere Umweltbehörde im Rahmen der Vorsorge (Amtsermittlung) im Jahr 2021 damit begonnen umfangreichende Untersuchungen des Grundwassers im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Wegberg-Wildenrath durchzuführen, die bis heute andauern.
Ursache sind mutmaßlich Feuerlöschschäume, die in der Vergangenheit auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens eingesetzt wurden und sich seither im Boden und Grundwasser angereichert haben. Aufgrund der schwierigen hydrogeologischen Situation und der geringen Erkenntnislage in diesem Bereich sind detaillierte Aussagen derzeit noch nicht möglich, sodass weitere Beprobungen des Grundwassers bzw. Oberbodens erforderlich sind.
Der Kreis Heinsberg befindet sich mit den Fachbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen in engem Austausch, um das Ausmaß der Verunreinigung zu ermitteln sowie entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu planen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zukünftig mit einschränkenden Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzung des ungefilterten Grundwassers, z. B. zu privaten oder landwirtschaftlichen Beregnungszwecken, gerechnet werden muss.
Zur weiteren Gefährdungsabschätzung bietet der Kreis Heinsberg Betreibern privater Gartenbrunnen in den betroffenen Ortslagen Wildenrath, Petersholz und Klinkum an, zeitnah zur heutigen Information den Bestand privater Gartenbrunnen anzuzeigen, sodass der Kreis Heinsberg Brunnenbeprobungen und Grundwasseranalysen vornehmen kann. Die Teilnahme ist freiwillig und mit keinen Kosten verbunden. Die Ergebnisse der Probenahmen werden den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
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Zuständige Einrichtungen
Wasser und Boden
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Gesundheitsschutz