Ehrenamtliche Vormundschaften
Beschreibung
Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, wird ein Vormund gerichtlich bestellt, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Ein Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Dies beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufnahme des Kindes im Haushalt des Vormunds. Vielmehr hat er insbesondere für eine kindgerechte Unterbringung, eine schulische Betreuung und eine medizinische Versorgung des Mündels zu sorgen.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, den am besten geeigneten Vormund für das Kind/den Jugendlichen zu ermitteln und bereitet engagierte Bürger in Gesprächen und Schulungen auf die Aufgabe der ehrenamtlichen Vormundschaft vor. Nach der Übernahme der Vormundschaft werden die Ehrenamtlichen bei ihren Aufgaben durch das Jugendamt beraten, unterstützt und begleitet.
Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei als die für das Kindeswohl beste Form der Vormundschaft Vorrang vor allen anderen Formen - etwa der Vereinsvormundschaft oder Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder/Jugendlichen gewähren. Sie können in der Regel Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar sind.
Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt. Jedoch können ehrenamtliche Vormünder einen Anspruch Aufwandsentschädigung geltend machen. Im Rahmen der Tätigkeit besteht für sie ein umfangreicher Versicherungsschutz aufgrund der bestehenden Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich bestellte Vormünder des Landes NRW
Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt. Jedoch können ehrenamtliche Vormünder einen Anspruch Aufwandsentschädigung geltend machen. Im Rahmen der Tätigkeit besteht für sie ein umfangreicher Versicherungsschutz aufgrund der bestehenden Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich bestellte Vormünder des Landes NRW
1773 BGB ff.
Zuständige Einrichtungen
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Kreisjugendamt Koordinierungsstelle
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5172
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Telefon: +49 2452 13-5184