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 Beratung und Unterstützung, Beistandschaft

Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.


Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 18, 55 SGB VIII, 1712 ff. BGB

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Heinsberg, Geilenkirchen, Hückelhoven oder Erkelenz wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Beistandsschaft
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Abels:
Tel: +49 2452 13-5149
Frau Mingers:
Tel: +49 2452 13-5128
Herr Kappertz:
Tel: +49 2452 13-5182
Frau Mühlenberg:
Tel: +49 2452 13-5163
Beratung und Unterstützung, Beistandschaft

Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.


Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.

Vaterschaft, Kindesunterhalt https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/456752/show
Beistandsschaft
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Abels

427

+49 2452 13-5149

Frau

Mingers

430

+49 2452 13-5128

Herr

Kappertz

430a

+49 2452 13-5182

Frau

Mühlenberg

430

+49 2452 13-5163