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Aufgaben und Bereiche des Pflegekinderdienstes
Der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Heinsberg betreut und berät alle Pflegestellen in dessen Zuständigkeitsbereich liegenden Städten und Gemeinden.
Formen der Pflege:
Vollzeitpflegestellen: In Vollzeitpflegestellen werden Kinder, die für längere Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, vermittelt und finden dort eine neue soziale Beheimatung, in dem sie sich, je nach ihren individuellen Möglichkeiten, entwickeln können. Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses variiert.
Erziehungsstellen: Erziehungsstellen können analog zu Vollzeitpflegestellen gesehen werden, mit der Voraussetzung, einer pädagogischen Ausbildung von mindestens einer Pflegeperson.
Bereitschaftspflegestelle: Bereitschaftspflegestellen nehmen Kinder in akuten Situationen oder Notsituationen in ihrem häuslichen Umfeld auf.
Die Dauer des Pflegeverhältnisses ist auf die Zeit der weiteren Perspektivplanung und -klärung angelegt. Von den Pflegepersonen verlangt das wiederholte Einlassen auf neue Kinder sehr viel Geduld und ein hohes Maß an Flexibilität. Voraussetzung ist die hohe Bereitschaft der Pflegepersonen, die weitere Perspektivplanung mitzutragen, zu unterstützen und zu begleiten.
Rechtsgrundlagen
Die Belegung der Pflegestellen erfolgen gemäß §§27, 33 SBG VIII.
Voraussetzungen
Der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Heinsberg betreut die Städte Übach-Palenberg, Wassenberg, Wegberg und die Gemeinden Gangelt, Waldfeucht und Selfkant.
Zuständige Einrichtung
Pflegekinderdienst
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg