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 Trennung mit Kind

Sie sind in einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?

Das Kreisjugendamt Heinsberg/der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt und berät Sie:

Wenn es in Familien kriselt, Eltern sich trennen oder scheiden lassen wollen, bieten wir Beratung zu folgenden Fragen:

• partnerschaftliches Zusammenleben,
• Bewältigung von Familienkonflikten sowie
• verantwortungsvoller Umgang mit der elterlichen Sorge.

Sollte keine Einigung erzielt werden, beteiligen wir uns auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Zum Beispiel:

  1.  Ein Elternteil beantragt die alleinige elterliche Sorge oder möchte den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln.
  2.  Das Gericht informiert das Jugendamt und bittet die Lage einzuschätzen.
  3.  Unsere Mitarbeitenden im Jugendamt sprechen mit den Eltern und manchmal mit den Kindern. Durch Hausbesuche lernen wir das Leben vor Ort besser kennen.
  4.  Das Jugendamt schreibt einen Bericht und empfiehlt dann eine Lösung im Sinne des Kindeswohls.
  5.  Wir bieten Kindern, Jugendlichen und Eltern weitere Hilfe an.

Rat für Eltern

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Bewältigung dieser belastenden Situationen und geben Ihnen Hinweise zum Umgang mit Ihren Kindern.

Hinweise und Besonderheiten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Elternteils in dem das Kind gemeldet ist. Die Ansprechpartner*innen entnehmen Sie bitte der Dienstleistung  "Allgemeine Soziale Dienst (ASD)".

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@kreis-heinsberg.de

Trennung mit Kind

Sie sind in einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?

Das Kreisjugendamt Heinsberg/der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt und berät Sie:

Wenn es in Familien kriselt, Eltern sich trennen oder scheiden lassen wollen, bieten wir Beratung zu folgenden Fragen:

• partnerschaftliches Zusammenleben,
• Bewältigung von Familienkonflikten sowie
• verantwortungsvoller Umgang mit der elterlichen Sorge.

Sollte keine Einigung erzielt werden, beteiligen wir uns auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Zum Beispiel:

  1.  Ein Elternteil beantragt die alleinige elterliche Sorge oder möchte den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln.
  2.  Das Gericht informiert das Jugendamt und bittet die Lage einzuschätzen.
  3.  Unsere Mitarbeitenden im Jugendamt sprechen mit den Eltern und manchmal mit den Kindern. Durch Hausbesuche lernen wir das Leben vor Ort besser kennen.
  4.  Das Jugendamt schreibt einen Bericht und empfiehlt dann eine Lösung im Sinne des Kindeswohls.
  5.  Wir bieten Kindern, Jugendlichen und Eltern weitere Hilfe an.

Rat für Eltern

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Bewältigung dieser belastenden Situationen und geben Ihnen Hinweise zum Umgang mit Ihren Kindern.

Beratung ,Unterstützung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/351921/show
Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg