Schuleingangsuntersuchung (SEU) (Einschulungsuntersuchung)
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Eine Online-Buchung ist nur möglich für Kinder, die bereits 5 Jahre alt sind.
- Auch Kinder, die bereits einmal von der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen erneut zur SEU vorgestellt werden.
- Die online verfügbaren Termine finden im 20-Minuten-Takt statt und sind daher nur geeignet für diejenigen Kinder, bei denen wenig Förderbedarf und keine besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung bestehen.
- Bestehen erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung? In Einzelfällen kann der Schularzt/die Schulärztin eine entsprechende Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch empfehlen, über die dann die Schulleitung entscheidet.
- Besprechen Sie Ihren Rückstellungswunsch mit der Schulleitung.
- Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben.
- Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind von Anfang an einer besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützung bedarf (z. B. bei Vorliegen von deutlichen Sprach- oder Lernschwierigkeiten, körperlichen Behinderungen, schulrelevanten chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten)?
- Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben.
- Die Termine für die Online-Anmeldung werden ab Mitte August zur Buchung freigeschaltet sein. Die Untersuchungen beginnen am 01.09.2025.
- Kommen Sie bitte möglichst pünktlich zum Termin, d.h. weder zu spät noch wesentlich zu früh, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
- Bitte kommen Sie allein mit Ihrem Vorschulkind! Bringen Sie möglichst keine Geschwister oder weitere Begleitpersonen mit.
- Bitte sagen Sie den Termin per E-Mail oder telefonisch ab, falls
- Sie oder Ihr Kind krank sind
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Sie aus anderen Gründen nicht erscheinen können
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Vorsorgeheft (gelbes Untersuchungsheft)
- Impfpass
- den ausgefüllten Fragebogen (unter „Downloads“)
- den Beobachtungsbogen des Kindergartens (unter „Downloads“)
- eventuell vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, etc.)
- eine Vollmacht, falls Ihr Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird
- einen Dolmetscher, falls Sie weder Deutsch noch Englisch sprechen
- Brille oder andere Hilfsmittel Ihres Kindes, falls vorhanden
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Gesundheitsamt Gesundheitsförderung
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5367
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Fax: +49 2452 1388-5367
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Telefon: +49 2452 13-5366
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Fax: +49 2452 1388-5366