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 Elterngeld/Elternzeit

Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.

Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden. 

Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet:   0211 / 837-1912 

Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung. 

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • das Kind wird selbst betreut und erzogen
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit beim Bezug des Elterngeldes

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
  • Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
  • bei Selbständigen gelten Besonderheiten. 

Fristen

Elterngeld kann maximal für 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. 

Kosten

keine

Hinweise und Besonderheiten

Für Geburten ab 01.September 2021 gelten neue Antragsformulare (siehe Downloads).

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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