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Elterngeld/Elternzeit
Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.
Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden.
Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet: 0211 / 837-1912
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- das Kind wird selbst betreut und erzogen
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit beim Bezug des Elterngeldes
Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
- bei Selbständigen gelten Besonderheiten.
Fristen
Elterngeld kann maximal für 3 Monate rückwirkend bewilligt werden.
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
Für Geburten ab 01.September 2021 gelten neue Antragsformulare (siehe Downloads).
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Weiterführende Links
Downloads
- Antragsformular BEEG NRW für Geburten bis 31.03.2024
- Antragsformular BEEG NRW für Geburten ab 01.04.2024
- Hinweisblatt BEEG NRW
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben Selbstständige BEEG NRW
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben Ausland BEEG NRW
- Gewinnermittlung vor Geburt BEEG NRW
- Gewinnermittlung nach Geburt BEEG NRW
Zuständige Einrichtung
Elterngeld/Elternzeit
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.
Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden.
Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet: 0211 / 837-1912
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
- bei Selbständigen gelten Besonderheiten.
- Wohnsitz in Deutschland
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- das Kind wird selbst betreut und erzogen
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit beim Bezug des Elterngeldes
Elterngeld kann maximal für 3 Monate rückwirkend bewilligt werden.
Für Geburten ab 01.September 2021 gelten neue Antragsformulare (siehe Downloads).
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/323190/show