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 Tularämie / Hasenpest

Zurzeit häufen sich in NRW Nachweise der Tularämie bei Feldhasen. Auch im Kreis Heinsberg ist diese meldepflichtige Erkrankung in den vergangenen Jahren und auch aktuell bereits festgestellt worden.


In einem lesenswerten Artikel hat die Forschungsstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen interessante Informationen zur Tularämie zusammengefasst:


„Bei der Tularämie (sogenannte Hasenpest) handelt es sich um eine durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung, die ein zoonotisches Potential aufweist und daher meldepflichtig ist.
Neben Feldhasen, die besonders anfällig für diese Erkrankung sind, stellen vor allem Nager die Hauptwirte dieses Bakteriums dar. Das Bakterium kursiert daher in der Umwelt in verschiedenen Kreisläufen. Ist die örtliche Nager-Population mit dem Bakterium infiziert, verbreitet sie dieses in ihrem gesamten Umfeld. Vor allem über das mit Kot und Urin kontaminierte Wasser nehmen andere Tiere den Erreger auf.
Der Mensch infiziert sich vor allem durch kleine Hautwunden oder das Inhalieren (Einatmen) von Bakterien während des Abbalgens von Feldhasen sowie durch den Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch. Dabei genügt bereits eine geringe Infektionsdosis (wenige Bakterien), um eine Infektion hervorzurufen! Der Erreger vermehrt sich nach Aufnahme zunächst lokal, bevor er über das Blut in den gesamten Körper streut. Die Krankheitssymptome reichen von hohem Fieber, über Kopf- und Gliederschmerzen bis hin zu Übelkeit. Allgemein erinnert der Verlauf somit zunächst an eine virusbedingte Grippe. Ohne eine entsprechende antibiotische Behandlung kann sich der Krankheitsverlauf dann jedoch schnell deutlich verschlimmern und gegebenenfalls tödlich enden. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Betroffene beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen und diesen darauf aufmerksam machen, dass sie im Rahmen der Jagdausübung regelmäßig mit Wildtieren Kontakt hatten!
Als persönliche Schutzmaßnahmen wird das Tragen von Einmalhandschuhen, Atemmaske & Schutzbrille während des Abbalgens & Zerwirkens von Feldhasen dringend empfohlen. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig gegen Kälte & Feuchtigkeit, weshalb er auch in tiefgekühltem Wildbret noch nach 4 Wochen ansteckungsfähig ist. Das Wildbret muss daher vor dem Verzehr über 10 Minuten auf mindestens 60°C erhitzt werden. Eine Desinfektion von Gebrauchs-material ist mit handelsüblichen Mitteln (bakterizid) möglich.
Hunde können sich durch den Kontakt zu Feldhasen ebenfalls infizieren - v.a. aber bei der Aufnahme von Organen, Blut oder Fleisch eines an Tularämie verendeten Hasen. Weiterhin können Zecken den Erreger übertragen. Auch der Mensch kann sich beim Hund anstecken, daher sollte ausschließlich ein kontrollierter / hygienischer Kontakt stattfinden, wenn der Hund krank ist. Bei allgemeinen Krankheitsanzeichen des Hundes wie Müdigkeit, Fressunlust, Abgeschlagenheit oder Fieber, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden. Dieser sollte auf den (vermeintlichen) Kontakt mit verendeten Feldhasen hinweisen werden, damit eine antibiotische Therapie erfolgen kann.
Vermutlich wird die Zahl der Tularämie-Fälle in den nächsten Jahren europaweit weiter ansteigen. Während die Tularämie vor knapp zehn Jahren lediglich in rund 5 % der eingesandten Feldhasen nachgewiesen wurde, machten die Tularämie-Fälle im Jagdjahr 2018/19 insgesamt 23,8 % der Krankheitsnachweise bei Feldhasen aus. Traten die Ausbrüche vor einigen Jahren noch vor allem im Winter vermehrt auf, so finden sich in Nordrhein-Westfalen mittlerweile über das ganze Jahr Tularämie-
Erkrankungen bei Feldhasen. Bei vermehrten Todesfällen von Feldhasen im Revier wird daher die Untersuchung in einem der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter empfohlen. Beim Bergen verstorbener Feldhasen sollten unbedingt die persönlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden."

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Tierseuchenbekämpfung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Ahlborn: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-3901
Herr Dr. Vossen:
Tel: +49 2452 13-3914