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 Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre im Register gespeicherten Fahrerlaubnisdaten.

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen wollen, z.B. weil der alte verloren gegangen ist oder Sie Ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen wollen und Sie nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde wohnen.

Sie wohnen nicht mehr im Kreis Heinsberg und möchten eine Karteikartenabschrift für die jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde beantragen?

Den Antrag können Sie online stellen.

 

Sie wohnen im Kreis Heinsberg, Ihr Führerschein wurde aber von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt?

Bevor Sie einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins stellen, beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift bei der bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:

Kreis Heinsberg
- Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Email: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Fax: 02452-133696

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Zuständige Einrichtung

Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690
Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre im Register gespeicherten Fahrerlaubnisdaten.

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen wollen, z.B. weil der alte verloren gegangen ist oder Sie Ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen wollen und Sie nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde wohnen.

Sie wohnen nicht mehr im Kreis Heinsberg und möchten eine Karteikartenabschrift für die jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde beantragen?

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Sie wohnen im Kreis Heinsberg, Ihr Führerschein wurde aber von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt?

Bevor Sie einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins stellen, beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift bei der bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:

Kreis Heinsberg
- Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Email: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Fax: 02452-133696

Karteikartenauskunft,Fahrerlaubnisregister,Fahrerlaubnisbehörde,Führerschein,Kartenführerschein https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/162670/show
Bürger-Service-Center
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-3690

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BSC

+49 2452 13-3690

Führerscheinstelle, allg. Bereich

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+49 2452 13-3620