BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Schulische Ausbildung zum Beruf

Behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die dazu dienen, den schulischen Teil einer Berufsausbildung zu absolvieren.
Für Leistungen an Menschen mit Behinderungen nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung sind seit dem 01.01.2020 nach dem Ausführungsgesetz zum SGB IX des Landes Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe sachlich zuständig.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfe
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Schulische Ausbildung zum Beruf

Behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die dazu dienen, den schulischen Teil einer Berufsausbildung zu absolvieren.
Für Leistungen an Menschen mit Behinderungen nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung sind seit dem 01.01.2020 nach dem Ausführungsgesetz zum SGB IX des Landes Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe sachlich zuständig.

Behinderung, SGB ,Eingliederungshilfe https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/162082/show
Eingliederungshilfe
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg