BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel

Körperersatzstücke und Hilfsmittel umfassen die Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt werden können und erforderlich sind, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, die Auswirkung einer Behinderung zu mildern oder eine Verschlimmerung der Behinderung zu verhüten.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).

Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

Unterlagen

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
fachärztliche Verordnung
Diagnostik oder fachärztliche Stellungnahme

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfe
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ganziuc:
Tel: +49 2452 13-5016
Frau Wirtz:
Tel: +49 2452 13-5042
Frau Tholen:
Tel: +49 2452 13-5023
Frau Hamacher:
Tel: +49 2452 13-5028
Frau Gütte:
Tel: +49 2452 13-5083
Frau Pack:
Tel: +49 2452 13-5036
Frau Gerards:
Tel: +49 2452 13-5084
Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel

Körperersatzstücke und Hilfsmittel umfassen die Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt werden können und erforderlich sind, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, die Auswirkung einer Behinderung zu mildern oder eine Verschlimmerung der Behinderung zu verhüten.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).

Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
fachärztliche Verordnung
Diagnostik oder fachärztliche Stellungnahme

Leistungsempfänger,Behinderung,Eingliederungshilfe,Schulausbildung,Landschaftsverband,Leistungen zur sozialen Teilhabe, SGB IX https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/162081/show
Eingliederungshilfe
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Ganziuc

452

+49 2452 13-5016

Frau

Wirtz

453

+49 2452 13-5042

Frau

Tholen

450

+49 2452 13-5023

Frau

Hamacher

451

+49 2452 13-5028

Frau

Gütte

452

+49 2452 13-5083

Frau

Pack

452

+49 2452 13-5036

Frau

Gerards

454

+49 2452 13-5084