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EU-Dienstleistungsrichtlinie
Hinweise zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) - elektronische Erreichbarkeit
Sie sind Unternehmer/Dienstleister im Sinne der EU-DLR und haben Ihre Standortentscheidung bereits getroffen?
Dann haben Sie die Wahl, wie die für Sie erforderlichen Formalitäten abgewickelt werden.
Sie wissen, welche Genehmigungen etc. Sie beantragen müssen und wo Sie diese erhalten. Sie möchten also selber bei den verschiedenen für Sie zuständigen Behörden die Formalitäten erledigen. In diesem Fall nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit einer zuständigen Stelle auf.
Sofern der Landrat des Kreises Heinsberg für Sie zuständig ist, senden Sie Ihre E-Mail an: info@kreis-heinsberg.de
Sie benötigen Beratung, welche Genehmigungen etc. Sie wo beantragen müssen und/oder möchten nicht jede einzelne für Sie zuständige Behörde selber kontaktieren. Sie möchten folglich gerne alles Erforderliche für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit über nur eine Stelle abwickeln. Dann nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit einem Einheitlichen Ansprechpartner (EA) auf.
Sofern Sie Ihre Dienstleistungstätigkeit in der Region Aachen (Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg) erbringen möchten, senden Sie Ihre E-Mail an den EA für die Region Aachen: eap@kreis-dueren.de
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Haupt- und Personalamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg