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 Jobcenter Kreis Heinsberg

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialgeld (SG). In diesen beiden Leistungen sind die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind und mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen.

Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 03.08.2010 erfolgt zum 01.01.2011 der Übergang der ARGE im Kreis Heinsberg in die gemeinsame Einrichtung (gE) unter der bundeseinheitlichen Bezeichnung 'Jobcenter'. Das 'Jobcenter Kreis Heinsberg' nimmt die Aufgaben der Träger Kreis Heinsberg und Agentur für Arbeit Aachen-Düren nach dem SGB II wahr. Wie die Bezeichnung 'Grundsicherung' zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder keine eigenen Mittel haben.

Antrag auf Leistungen stellen

Leistungen der Grundsicherung müssen beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder auch persönlich und auch für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen aber in jedem Fall - möglichst zeitnah und vollständig - nachgereicht werden.

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Kreisverwaltung Heinsberg
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

Jobcenter Kreis Heinsberg

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialgeld (SG). In diesen beiden Leistungen sind die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind und mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen.

Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 03.08.2010 erfolgt zum 01.01.2011 der Übergang der ARGE im Kreis Heinsberg in die gemeinsame Einrichtung (gE) unter der bundeseinheitlichen Bezeichnung 'Jobcenter'. Das 'Jobcenter Kreis Heinsberg' nimmt die Aufgaben der Träger Kreis Heinsberg und Agentur für Arbeit Aachen-Düren nach dem SGB II wahr. Wie die Bezeichnung 'Grundsicherung' zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder keine eigenen Mittel haben.

Antrag auf Leistungen stellen

Leistungen der Grundsicherung müssen beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder auch persönlich und auch für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen aber in jedem Fall - möglichst zeitnah und vollständig - nachgereicht werden.

Sozialgesetzbuch,Leistungen,Sachleistungen,Grundsicherung, ARGE, ALG II, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialgeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/161570/show
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Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-0
Fax 02452 13-1100