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 Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten (§ 79 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
 
Typische fliegende Bauten sind Karussells und Veranstaltungszelte. Beim erstmaligen Aufstellen und Gebrauch bedürfen diese einer Ausführungsgenehmigung. Hierbei wird ein Prüfbuch angelegt, dass bei jedem weiteren Aufbau - rechtzeitig - vorzulegen ist. Technisch schwierige fliegende Bauten, wie z. B. größere Fahrgeschäfte, benötigen vor Inbetriebnahme eine durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erteilte Erlaubnis und sind durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen regelmäßig zu überprüfen.

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.

Hinweise und Besonderheiten

Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:

Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.

Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.

Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen bezüglich Fliegender Bauten wie folgt zuständig:

Gangelt - Herr Scheibel

Selfkant - Frau Fietz

Übach-Palenberg - Herr Scheufens

Waldfeucht - Frau Boehme

Wassenberg - Herr Sönmez

Zuständige Einrichtung

Bauaufsicht - Technik
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Scheibel:
Tel: +49 2452 13-6319
Frau Fietz:
Tel: +49 2452 13-6314
Herr Scheufens:
Tel: +49 2452 13-6329
Frau Boehme:
Tel: +49 2452 13-6338
Herr Sönmez:
Tel: +49 2452 13-6313
Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten (§ 79 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
 
Typische fliegende Bauten sind Karussells und Veranstaltungszelte. Beim erstmaligen Aufstellen und Gebrauch bedürfen diese einer Ausführungsgenehmigung. Hierbei wird ein Prüfbuch angelegt, dass bei jedem weiteren Aufbau - rechtzeitig - vorzulegen ist. Technisch schwierige fliegende Bauten, wie z. B. größere Fahrgeschäfte, benötigen vor Inbetriebnahme eine durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erteilte Erlaubnis und sind durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen regelmäßig zu überprüfen.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.

Karussell,Veranstaltungszelte,Ausführungsgenehmigung,Aufstellen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/159098/show
Bauaufsicht - Technik
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Scheibel

613

+49 2452 13-6319

Frau

Fietz

615

+49 2452 13-6314

Herr

Scheufens

614

+49 2452 13-6329

Frau

Boehme

616

+49 2452 13-6338

Herr

Sönmez

614a

+49 2452 13-6313