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 Reiseverkehr mit Heimtieren

Die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für das Verbringen von Heimtieren sowohl zwischen den EU-Mitgliedsstaaten wie auch aus Drittländern in die EU sind in der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 festgelegt. Für Reisen innerhalb der EU-Länder ist für Hunde, Katzen und Frettchen das Mitführen eines EU-Heimtierausweises vorgeschrieben. Die Tiere müssen dazu eindeutig gekennzeichnet sein (Mikrochip) und eine gültige Tollwut-Impfung vorweisen. Der Heimtierausweis darf nur von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.

Der Heimtierausweis begleitet den Tierhalter mit seinem Tier im Reiseverkehr, es darf keine Absicht des Verkaufs oder des Übergangs des Eigentums des Tieres bestehen.

Es gilt zu beachten, dass ein Verbringen von Welpen jünger als 15 Wochen alt aus EU-Ländern oder aus Drittländern nach Deutschland nicht gestattet ist, da die Tiere frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden können und erst nach 21 Tagen ein gültiger Impfschutz ausgebildet ist.

Zudem gelten für bestimmte, nicht gelistete Drittländer zusätzliche Voraussetzungen, so dass beispielsweise Tiere aus der Türkei nach Einhaltung aller Vorgaben frühestens im Alter von 8 Monaten in die EU verbracht werden dürfen.

Für die Mitnahme von Tieren in Drittländer sind besondere Anforderungen zu beachten, insbesondere bei der Wiedereinreise in die EU. Die Bedingungen für die Einfuhr in ein Drittland können bei der zuständigen Botschaft des jeweiligen Ziellandes erfragt werden.

Siehe auch

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Tiergesundheit/Milchhygiene
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wolter:
Tel: +49 2452 13-3902