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Hygiene in Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen
Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen unterliegen der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes. Dabei werden die einrichtungsspezifischen Hygienepläne überpüft, ggfs. Begehungen durchgeführt und bei Bedarf die Einrichtungen beraten.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen unterliegen der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes. Dabei werden die einrichtungsspezifischen Hygienepläne überpüft, ggfs. Begehungen durchgeführt und bei Bedarf die Einrichtungen beraten.
Hygienepläne,Einrichtungen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/159091/showHerr
Franzke
G103
Frau
Staack
G102
Herr
Südhausen
G102
Herr
Voßenkaul
G103