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 Umschreibung von Dienstführerscheinen

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung beantragt werden.

Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

Rechtsgrundlagen

§§ 26 und 27 Fahrerlaubnisverordnung - FeV

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• der Dienstführerschein sowie
• ggf. der bereits vorhandene Führerschein vorzulegen.

Kosten

43,90 oder 44,70

Hinweise und Besonderheiten

Wenn der Dienstführerschein nach Beendigung des Dienstverhältnisses eingezogen wurde, kann die Umschreibung mit einer entsprechenden Bescheinigung der Dienststelle erfolgen.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen