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Wasser und Boden - Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder
Personen, die gegen Bestimmungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz, der Verordnung über Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe oder gegen Bestimmungen nach dem Bundes- oder Landesbodenschutzgesetz vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Dies kann z. B. sein:
- Ungenehmigte Gewässerbenutzungen
- Einbringen von Stoffen in ein Gewässer
- Einleiten von Abwässern ohne Genehmigung
- Nichtvornahme von verpflichteten Anzeigen
- Nichteinhaltung der Bestimmungen im Wasserschutzgebiet
- Nichteinhaltung der Bestimmungen im Überschwemmungsgebiet
- Illegale Errichtung und Betreiben von Anlagen am Gewässer
- Unsachgemäße oder/und nicht genehmigte Anlagen am, im, über und unter einem Gewässer
- Illegales Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen
- Unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe
- Betreiben von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ohne die notwendige Sorgfalt
- Unsachgemäßes Erstellen und Betreiben von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen
- fehlende Anzeigen, Mangelbehebung, Sachverständigenprüfung
- Unsachgemäßes Betreiben von Heizöltankanlagen
- fehlende Anzeigen von Auf- und Einbringen von Materialien auf den Boden
- Nichtbeachtung der Verpflichtungen im Rahmen der Altlastenorientierung und -sanierung
Zuständige Einrichtung
Wasser und Boden
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Personen, die gegen Bestimmungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz, der Verordnung über Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe oder gegen Bestimmungen nach dem Bundes- oder Landesbodenschutzgesetz vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Dies kann z. B. sein:
- Ungenehmigte Gewässerbenutzungen
- Einbringen von Stoffen in ein Gewässer
- Einleiten von Abwässern ohne Genehmigung
- Nichtvornahme von verpflichteten Anzeigen
- Nichteinhaltung der Bestimmungen im Wasserschutzgebiet
- Nichteinhaltung der Bestimmungen im Überschwemmungsgebiet
- Illegale Errichtung und Betreiben von Anlagen am Gewässer
- Unsachgemäße oder/und nicht genehmigte Anlagen am, im, über und unter einem Gewässer
- Illegales Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen
- Unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe
- Betreiben von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ohne die notwendige Sorgfalt
- Unsachgemäßes Erstellen und Betreiben von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen
- fehlende Anzeigen, Mangelbehebung, Sachverständigenprüfung
- Unsachgemäßes Betreiben von Heizöltankanlagen
- fehlende Anzeigen von Auf- und Einbringen von Materialien auf den Boden
- Nichtbeachtung der Verpflichtungen im Rahmen der Altlastenorientierung und -sanierung
Bundesnaturschutzgesetzes, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldern https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/153069/show
Frau
Beemelmanns
336
Frau
Douven
336