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 Beratung im Umgang mit zivilrechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII

Gemäß § 93 SGB XII kann der Sozialhilfeträger zivilrechtliche Ansprüche von Hilfeempfänger*innen auf sich überleiten und gegenüber Dritten geltend machen. Der Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.

Zuständige Einrichtung

Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: heimpflege@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schütz:
Tel: +49 2452 13-5065