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 Abfallwirtschaft - Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder

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Personen, die gegen abfallrechtlicheBestimmungen verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Dies kann z. B. sein:

 Illegale Abfallablagerungen

  • Illegale Verbrennungen von Abfällen
  • Transport von nicht gefährlichen Abfällen ohne vorherige Anzeige
  • Transport von gefährlichen Abfällen ohne vorherige Erlaubnis
  • Transport und Sammlung von Elektroaltgeräten
  • Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen ohne vorherige Anzeige
  • Transport und Beförderung von Abfällen ohne entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs („A-Schild“)

Daneben können auch weitere Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen geahndet werden, z. B. Verstöße gegen das KrWG, das VerpackG, die GewAbfV, die NachwV, die AbfAEV und die AltfahrzeugV.“

Zuständige Einrichtung

Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Küppers:
Tel: +49 2452 13-6115