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Feststellung der Schwerbehinderung
Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung, eines (höheren) Grades der Behinderung sowie (weiterer) gesundheitlicher Merkmale, werden im Amt für Soziales, Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten, bearbeitet. Hierzu benötigt wird ein Formular, und zwar sowohl bei erstmaliger Beantragung (Erstantrag) als auch bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Änderungsantrag). Es gibt auch Möglichkeiten, den Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen. Hinsichtlich der medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales den versorgungsärztlichen Dienst. Dieser führt Stellungnahmen nach Aktenlage und Untersuchungen von Einzelpersonen durch.
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Zuständige Einrichtung
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung, eines (höheren) Grades der Behinderung sowie (weiterer) gesundheitlicher Merkmale, werden im Amt für Soziales, Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten, bearbeitet. Hierzu benötigt wird ein Formular, und zwar sowohl bei erstmaliger Beantragung (Erstantrag) als auch bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Änderungsantrag). Es gibt auch Möglichkeiten, den Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen. Hinsichtlich der medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales den versorgungsärztlichen Dienst. Dieser führt Stellungnahmen nach Aktenlage und Untersuchungen von Einzelpersonen durch.
Behinderung,Beantragung ,Stellungnahmen ,Untersuchungen ,Einzelpersonen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152439/showHerr
Becker
437
Herr
Gerwinat
440
Frau
Hahnen-Mevissen
439
Frau
Lennartz
439
Frau
Marx
440
Frau
Reiß-Neumann
440
Frau
Welter
439
Frau
Winkens
438