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 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Die Hilfen dienen dazu, die behinderungsbedingten Einschränkungen dergestalt zu mildern, dass dem Betroffenen entsprechend seiner Möglichkeiten eine Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach §§ 113 SGB IX ff. für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

Unterlagen

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen

Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung

Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen

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Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfen
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ganziuc:
Tel: +49 2452 13-5016
Frau Wirtz:
Tel: +49 2452 13-5042
Frau Tholen:
Tel: +49 2452 13-5023
Frau Hamacher:
Tel: +49 2452 13-5028
Frau Gütte:
Tel: +49 2452 13-5083
Frau Pack:
Tel: +49 2452 13-5036
Frau Gerards:
Tel: +49 2452 13-5084