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Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).
Unterlagen
Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
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Zuständige Einrichtung
Eingliederungshilfen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).
Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung
Stellungnahme der Schule
Hilfen,Beschulung ,Eingliederungshilfe ,Teilhabe ,Bildung, SGB IX https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152436/showFrau
Ganziuc
452
Frau
Wirtz
453
Frau
Tholen
450
Frau
Hamacher
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Frau
Gütte
452
Frau
Pack
452
Frau
Gerards
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