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 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).

Unterlagen

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen

Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung

Stellungnahme der Schule

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Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfen
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ganziuc:
Tel: +49 2452 13-5016
Frau Wirtz:
Tel: +49 2452 13-5042
Frau Tholen:
Tel: +49 2452 13-5023
Frau Hamacher:
Tel: +49 2452 13-5028
Frau Gütte:
Tel: +49 2452 13-5083
Frau Pack:
Tel: +49 2452 13-5036
Frau Gerards:
Tel: +49 2452 13-5084