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Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).
Unterlagen
Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung
Stellungnahme der Schule
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Zuständige Einrichtung
Eingliederungshilfen
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg